Keine Landesgartenschau 2026 in Warendorf

Keine Landesgartenschau 2026 in Warendorf
Warendorf

Neuss erhält Zuschlag für die Landesgartenschau 2026. Ministerinnen Heinen-Esser und Scharrenbach gratulieren Neuss, sagen auch Grefrath und Warendorf Unterstützung zu – Neues Förderangebot für Kommunen zur Stadtentwicklung

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilen mit: Neuss wird Ausrichter der Landesgartenschau NRW 2026. Das gab Umweltministerin Heinen-Esser am Mittwoch, 30. März 2022, in Düsseldorf bekannt. „Auf eine erfolgreiche LAGA 2026. Ich gratuliere Neuss ganz herzlich. Das Konzept ist nachhaltig, innovativ und städtebaulich überzeugend. Zudem drängt es, das vorgesehene Areal weiterzuentwickeln. Die geplanten Vorhaben zur grünen Stadtentwicklung sind beste Voraussetzungen für eine attraktive Landesgartenschau 2026. Mein Dank und meine Glückwunsche gehen aber auch nach Grefrath und Warendorf. Alle drei Konzepte zeigen tiefgreifende Überlegungen, wie mit grüner Stadtentwicklung die Lebensqualität der Menschen in unserem Land gefördert werden kann“, sagte Heinen-Esser bei der Bekanntgabe im Atrium des Ministeriums.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, betonte in einer Videobotschaft: „Herzlichen Glückwunsch nach Neuss. Beglückwünschen muss man aber alle drei Bewerber-Städte. Allein die Tatsache der Bewerbung hat in den jeweiligen Kommunen schon Vieles vor Ort angestoßen. So haben alle eine Bestandsaufnahme ihrer Stadtentwicklung vollzogen und dabei den Fokus vor allem auf naturräumliche Qualitäten, Klimaresilienz und attraktive Umfelder gelegt. Sie haben Ideen entwickelt, um durch den Ausbau und die Aufwertung von Park- und Grünanlagen die Lebensqualität weiter zu verbessern. So sind allein schon Ihre Bewerbungen ein Gewinn.“

Beide Ministerinnen sagten Grefrath und Warendorf, die sich neben Neuss für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2026 beworben hatten, ihre Unterstützung für die Umsetzung zentraler Teilelemente ihrer Bewerbungen zu. Eine zehnköpfige, unabhängige Kommission hatte die Bewerbungen für die nunmehr 20. Landesgartenschau begutachtet und alle drei Bewerberstädte bereist. Am Ende fiel das Votum zugunsten von Neuss aus.

Hier soll die Umgestaltung des ehemaligen Trabrennbahngeländes den Kernbereich der Landesgartenschau Neuss 2026 bilden. Ein weiterer Aspekt ergibt sich aus ihrer Lage im Kerngebiet der Stadt. Das anhaltende Wachstum der Stadt Neuss macht eine vorausschauende, langfristige Planung erforderlich. Auf dem rund 39 ha großen Areal soll ein nachhaltig angelegter Bürgerpark entstehen. Die LAGA 2026 soll als Scharnierfunktion für die nachhaltige Entwicklung angrenzender Stadtquartiere und die Erschließung von Zugängen zum Rhein dienen.

Neues Förderangebot zur Planung Grüner Infrastruktur

Um Städten und Gemeinden die Entscheidung für eine Bewerbung leichter zu machen, stellt das Land ab sofort Fördermittel zur Verfügung, um Kommunen bei einer Potenzialanalyse ihrer Grünplanung zu unterstützen. Für das neue Programm stehen in diesem Jahr zunächst 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Die Fördersumme pro Kommune und Studie beträgt bis zu 15.000 Euro.

„Die Analysen sollen aufzeigen, welche konkreten Möglichkeiten sich für die örtliche Grünplanung ergeben, welche Förderangebote dafür zur Verfügung stehen und wie groß die Potentiale für die Ausrichtung einer Landesgartenschau sind. Ich würde mich freuen, wenn diese Unterstützung gut angenommen würde und wir für die Landesgartenschau 2029 wieder viele starke Bewerbungen erhalten“, sagte Ministerin Heinen-Esser.

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1984 Landesgartenschauen. Sie sind zu einem wichtigen Instrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung geworden. Sie haben das Potenzial, die Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens zu verbessern. Die nächste Landesgartenschau findet 2023 in Höxter statt. Die Ausschreibung für die Gartenschau 2029 läuft noch bis zum 1. März 2024.