Am kommenden Sonntag ist Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Damit jeder die Chance hat, sein/ihr Mitbestimmungsrecht zu nutzen, bietet die Stadt Warendorf einige Informationen, damit der Wahlprozess reibungslos über die Bühne geht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wer wählen geht, muss die Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen den Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich in der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum kann sich seit der letzten Wahl geändert haben, daher empfiehlt sich vor dem Gang ins Wahllokal ein Blick in die Wahlbenachrichtigung.
Wer sich unsicher ist, wo gewählt wird, kann sein Wahllokal auch telefonisch beim Wahlamt (54-1330) erfragen.
Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem/ihrem Wahllokal wählen.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt und die Briefwahl verpasst hat, muss seinen Wahlschein und einen Ausweis in ein Wahllokal seines Wahlkreises mitnehmen.
Aus Infektionsschutzgründen wird im Wahlraum insbesondere das Tragen einer Maske empfohlen, die bei Bedarf zur Identifizierung kurz abgenommen werden kann.
Wahlzeit
Die Wahlräume sind am kommenden Sonntag (15. Mai) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Auch die Auszählung ist öffentlich.
Stimmzettel
Im Wahlraum erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 69 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel. Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden:
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Die Erststimme in der linken, schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels ist für den Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis maßgeblich. Die Wählerinnen und Wähler in den 128 Wahlkreisen können sich zwischen fünf bis zwölf Bewerberinnen und Bewerbern für den Wahlkreis entscheiden. Im Wahlkreis gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
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Mit der Zweitstimme in der rechten, blauen Spalte des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler auf eine der 29 Landeslisten der Parteien festlegen. Die Namen der ersten (höchstens) fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, sind auf dem Stimmzettel vermerkt. Zur ersten Orientierung ist ein Muster des Stimmzettels am Zugang zum Wahlraum ausgehängt.
Wahlstatistik
In zuvor bestimmten Wahlräumen und Briefwahlbezirken erhalten alle Wahlberechtigten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Sie dienen der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Untersucht werden anonym die Wahlbeteiligung und das Stimmabgabeverhalten verschiedener, nach Alter und Geschlecht zusammengesetzter Wählergruppen. Wer in einem der für die Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke an der Wahl teilnimmt, kann nur mit einem entsprechend gekennzeichneten Stimmzettel wählen. In Warendorf ist es in diesem Jahr der Stimmbezirk 2.
In diesem Wahlraum werden die Wählerinnen und Wähler durch Aushang über die Erhebung informiert. Ebenfalls enthält die Wahlbenachrichtigung einen Hinweis über die repräsentative Wahlstatistik.
Wählerbefragung
In vielen Stimmbezirken in Nordrhein-Westfalen befragen Mitarbeiter der Meinungsforschungsinstitute die Wählerinnen und Wähler zu ihrer Wahlentscheidung, nachdem diese den Wahlraum wieder verlassen haben. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Sie darf nicht zur Behinderung oder Beeinflussung des Wahlablaufs führen. Die Ergebnisse dienen der Erstellung von Prognosen, Hochrechnungen und Analysen für die Medien am Wahlabend.
In Warendorf findet eine Nachwahlerhebung im Stimmbezirk 7 statt.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Warendorf unter 02581-541330 zur Verfügung.