22 Bewerbungen für das Jugendparlament

22 Bewerbungen für das Jugendparlament
Warendorf

Am vergangenen Freitag endete die Bewerbungsfrist zur Jugendparlamentswahl. Insgesamt 22 Jugendliche haben sich gemeldet, die Teil des ersten Warendorfer Jugendparlaments sein möchten.

Jens Micke, Ansprechpartner bei der Stadt Warendorf für das Jugendparlament, ist begeistert von den vielen unterschiedlichen Bewerbungen, die die Stadt erhalten hat. „Alle Bewerberinnen und Bewerber sind getrieben von einem großen Veränderungswillen und der Motivation, sich aktiv für Warendorf und die Interessen der Jugendlichen in Warendorf einzusetzen“, ist er begeistert vom Engagement der Jugendlichen. „Sie wollen gehört werden und mitwirken, statt nur passiv zu bleiben und über Missstände zu meckern“, bemerkt er. Digitalisierung, Klimaschutz, Mobilität und Nachhaltigkeit waren häufig genannte Schlagworte in den Bewerbungen, aber auch Randthemen wie barrierefreies Wohnen oder Queer-Sein sind benannt worden.

Die Kandidaten werden in den kommenden Wochen zu einem Workshop eingeladen. Dort werden sie auf die Arbeit im Jugendparlament vorbereitet und lernen ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter kennen. Dabei wird u.a. ein Kandidatenverzeichnis mit Name, Begründung zur Kandidatur und Foto erstellt, welches in den Schulen ausgehängt und auf der Homepage der Stadt Warendorf hochgeladen wird. Darüber hinaus wird kein zwar weiterer Wahlkampf von der Verwaltung initiiert, gleichwohl aber können die Kandidaten Wahlkampf für ihre Zwecke betreiben.

Die Wahl zum Jugendparlament findet dann vom 8. bis 10. Mai 2023 statt. Gewählt wird in den weiterführenden Schulen, am HOT und in den mobilen Wahlbüros der Stadtteile. Alle Wahlberechtigten bekommen eine Wahlbenachrichtigungskarte, die zur Stimmabgabe mitgebracht werden muss. Die erste konstituierende Sitzung des Parlaments findet dann am Freitag, dem 26. Mai 2023 statt. Insgesamt 15 Sitze hat das erste Warendorfer Jugendparlament – das bedeutet, dass einige Bewerberinnen und Bewerber bei der Wahl leer ausgehen werden. Doch auch sie können sich weiterhin engagieren und an den Sitzungen des Jugendparlaments teilnehmen. Dort können sie sich einbringen und ihre Themen auf die Tagesordnung bringen – sie haben jedoch kein Stimmrecht.