Was muss vor Fahrantritt getan werden? Es handelt sich um eine sogenannte Krankenfahrt, für die der Hausarzt oder die Hausärztin ein spezielles Verordnungsformular ausfüllen muss. Darin wird noch zusätzlich der Grund der Beförderung und für die genehmigungsfreie Fahrt vermerkt. Der Taxi- oder Mietwagenfahrer muss die Fahrt quittieren. Hierzu enthält die Verordnung ein gesondertes Blatt.
Müssen Berechtigte gar nichts bezahlen? Doch, die gesetzlichen Zuzahlungen für die Krankenbeförderung müssen gezahlt werden. Das sind mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Diesen Betrag erhält die Fahrerin oder der Fahrer sofort nach der Beförderung. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschritten haben und die eine Befreiungskarte haben, müssen nichts bezahlen.
Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es noch? Einige Städte in NRW haben kreative Lösungen gefunden, um ihre betagten oder bewegungseingeschränkten Bürger zu unterstützen. So gibt es in Münster ein “Impftaxi” für 5 Euro, falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. In Düsseldorf erhalten die über 80-Jährigen in diesem Fall einen Gutschein für einen Taxikostenzuschuss. Betroffene sollten sich daher bei ihrer Kommune erkundigen, welche Möglichkeiten es vor Ort gibt.