Ab dem 1. März 2021 können Sassenbergerinnen und Sassenberger einen Zuschuss zum Kauf eines neuen elektrisch betriebenen, muskelbetriebenen Lastenrades und Fahrradlastenanhängers beantragen.
Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen (auch gemeinschaftlich mehrere volljährige Privatpersonen), die ihren Hauptwohnsitz in Sassenberg haben sowie private Unternehmen, sonstige Selbständige und Freiberufler mit Firmensitz oder Niederlassung in Sassenberg. Gefördert werden 30 % des Anschaffungspreises, maximal 800,00 € bei E-Lastenrädern, 500,00 € bei muskelbetriebenen Lastenrädern und 100,00 € bei Fahrradlastenanhängern.
Wichtig: Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der entsprechende Antrag gestellt und genehmigt wird. Die Förderbedingungen und wie und wo man den Zuschuss beantragen kann, sind auf der Homepage der Stadt Sassenberg unter den Punkten „Aktuelles“ und „Ortsrecht“ nachzulesen. Anträge gelten als gestellt, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.