„Unser oberstes Ziel muss es sein, das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen, um alle Menschen in unserem Land und unser Gesundheitssystem zu schützen und gleichzeitig dafür zu sorgen, einen Weg zurück in die Normalität aufzuzeigen. Der Antrag ist dabei guter Schritt in diese Richtung, der uns auch helfen soll, die Infektionszahlen zu reduzieren.
Ja, der Gesetzesentwurf schränkt auch vorübergehend Grundrechte ein. Dies ist aber nach unserem Grundgesetz erlaubt und in der aktuellen Situation leider notwendig.
Aber die Einschränkung ist temporär begrenzt und an die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gebunden. Diese muss zum Fortbestand regelmäßig vom Bundestag auf Grund der Voraussetzungen des §5 Infektionsschutzgesetz neu festgestellt werden und kann auch jederzeit vom Bundestag aufgehoben werden. Das Parlament hat das Heft des Handels also jederzeit in der Hand. Deshalb stimme ich diesem Gesetzesentwurf zu.
Aber er ist nicht perfekt. Besser wäre es, die Maßnahmen nicht nur von einem Parameter, der Inzidenz, abhängig machen. Eine plausible und konsistente Beurteilung der Lage sollte weitere Parameter einbeziehen. Diese könnten folgende sein:
– Inzidenz
– R-Wert zur Berücksichtigung der Änderungsgeschwindigkeit der Fallzahlen
– Quote der Bettenbelegung,
– Quote Intensivbettenbelegung,
– Durchimpfungsgrad der vulnerablen Gruppen, später der Gesamtbevölkerung
– Positivtestungsrate bei PCR-Tests
– Positivtestungsrate der Schnelltests
Diese größere Parameterschar gäbe uns eine bessere Einschätzung der tatsächlichen Infektionslage und trüge zu mehr Akzeptanz bei. Ich hoffe allerdings sehr, dass der jetzt gefasste Beschluss auch gleichzeitig das Ende der Einschränkungen markiert.“