Der Haushaltsplan der Gemeinde Ostbevern kann bewirtschaftet werden. Landrat Dr. Olaf Gericke überreichte jetzt die Freigabeverfügung an Bürgermeister Karl Piochowiak. „Es bestehen keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen die Festsetzung der Haushaltssatzung 2022 und des Haushaltsplanes“, so der Landrat. Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung geht die vorläufige Haushaltsführung zu Ende, in der die Gemeinde nur absolut notwendige Ausgaben tätigen durfte.
Zur Beurteilung der Haushaltssituation lagen dem Kreis Warendorf die Jahresabschlüsse bis 2020 vor. Seit 2018 hat die Gemeinde Überschüsse erzielt, mit denen die Allgemeine Rücklage insgesamt um mehr als eine Million Euro aufgestockt werden konnte.
Für das Jahr 2022 gehen die Planungen allerdings von einem Defizit in Höhe von rund 700.000 Euro aus. Auch die weiteren Planungsjahre bis 2025 sehen negative Jahresergebnisse vor, die voraussichtlich genehmigungspflichte Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage erforderlich machen. Eine Pflicht zur Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht aber nicht.
„Die intensiven Beratungen in den Fraktionen, aber auch die Vielzahl eingegangener Anträge, die sich in Änderungslisten wiederfanden, haben deutlich gemacht, dass sich alle Beteiligten der schwierigen Lage in der Gemeinde auch in der mittelfristigen Finanzplanung bewusst sind“, ist sich Bürgermeister Karl Piochowiak sicher, dass die Herausforderungen der kommenden Jahre nicht unterschätzt werden. (Kreis Warendorf)
Landrat Dr. Olaf Gericke (l.) überreichte die Freigabeverfügung für den Ostbeverner Haushalt an Bürgermeister Karl Piochowiak. – Foto: Kreis Warendorf