Alle ukrainischen Staatsbürger, die in den vergangenen Tagen als Flüchtlinge in den Kreis Warendorf gekommen sind – und gerade z. B. bei Verwandten, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern untergebracht sind – werden gebeten, sich bei der Ausländerbehörde zu melden. Dazu reicht es aus, ein Online-Formular auf der Sonderseite „Ukraine-Hilfe“ des Kreises Warendorf auszufüllen. Hier der Link: Erfassung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen – Einwilligungserklärung (kreis-warendorf.de)
Ein persönliches Vorsprechen bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
„Die Anmeldung ist wichtig, damit die Ausländerbehörde in der kommenden Zeit Kontakt mit den betroffenen Personen aufnehmen kann, um weitere aufenthaltsrechtliche Regelungen zu treffen“ erläutert Carsten Schmedt von der Ausländerbehörde die Bitte.
Sobald ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, erhalten die ukrainischen Flüchtlinge einen Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten. Bei diesem Termin wird ihnen auch eine Bescheinigung ausgehändigt, die bestätigt, dass sie sich legal in Deutschland aufhalten. Vorher wird ihnen keine Bescheinigung ausgestellt. Grundsätzlich ist diese zunächst auch nicht notwendig.
Weitere häufig gestellte Fragen beantworten wir auf unserer Sonderseite: https://www.kreis-warendorf.de/aktuelles/sonderseiten/ukraine-hilfe. (Kreis Warendorf)