Die Führerscheinstelle des Kreises Warendorf weist darauf hin, dass Autofahrer aus den Geburtsjahren 1953 bis 1958, die noch in Besitz eines alten Papier-Führerscheins sind, sich dringend um den Umtausch kümmern sollten. Denn am 19. Januar 2022 endet für sie die Frist zum Führerschein-Umtausch. „Die alten Führerscheine verlieren dann ihre Gültigkeit“, erklärt Sandra Kirchner, Leiterin der Führerscheinstelle. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Wegen höherer Antragszahlen zum Jahresende ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises oder bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung gestellt werden. Mitzubringen sind für den Umtausch ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches aktuelles Passbild (nicht älter als ein Jahr) und der bisherige Führerschein.
Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
In den kommenden Jahren müssen alle alten Führerscheine nach und nach in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2023. Dann werden die Führerscheine der Altersjahrgänge 1959 bis 1964 ungültig. (Kreis Warendorf)