„Für den Kreis Warendorf steht außer Frage, dass Gesetze, die Bundes- oder Landesregierung erlassen, umgesetzt werden,“ erklärt Landrat Dr. Olaf Gericke. „Der Eindruck, der gerade in der bundespolitischen Debatte entsteht, ist geeignet, der Demokratie und ihren Institutionen zu schaden“, so Dr. Gericke weiter. „Gesetze gelten für kommunale und staatliche Institutionen ebenso wie für alle Bürgerinnen und Bürger.“
Gleichwohl gibt es viele Fragen zur Impfpflicht in den Gesundheitsberufen, die Bund und Land noch nicht beantwortet haben. Neben Fragen des Verwaltungsverfahrens oder arbeitsrechtlicher Konsequenzen betrifft das vor allem die Ermessensausübung des Kreises, wenn die Versorgungssicherheit in Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen durch freigestelltes Personal nicht mehr gewährleistet wäre.
„Für mich als Landrat hat die Betreuung von Patienten und Pflegebedürftigen Vorrang. Daher wird der Kreis nichts unternehmen, was zur Schließung von Häusern führt. Ich befürchte, dass das Gesetz sein eigentliches Ziel konterkariert, wenn Maßnahmen des Gesundheitsamtes dazu führen, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Denn eigentlich wollen wir doch unsere medizinische und pflegerische Infrastruktur funktionsfähig halten und nicht schwächen“, macht der Landrat seine Sorge deutlich.
Daher sind Landrat und Gesundheitsdezernentin Brigitte Klausmeier bereits auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zugegangen, um sich ein Bild über die Situation in den Einrichtungen vor Ort und die Auswirkungen der Impfpflicht zu verschaffen.
„Ob die Durchsetzung der Impfpflicht die Versorgung der Patienten gefährdet, werden wir in unserer Ermessensausübung stets berücksichtigen“, so Brigitte Klausmeier zur konkreten Einschätzung der Situation.
„Wir sind froh, dass die Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegebereich ihre Mitarbeiter in den vergangenen Monaten zur Impfung motiviert haben und die Impfquote in ihren Einrichtungen steigern konnten. Es besteht zudem die Hoffnung, dass der neu zugelassene Impfstoff Novavax von dem betroffenen Personenkreis leichter akzeptiert wird“, ergänzt die Gesundheitsdezernentin.
Gleichzeitig wappnet sich das Gesundheitsamt bereits für erwartbare Aufgaben und hält Personal, etwa für aufwändige Einzelfallprüfungen, vor.
Unabhängig von der Debatte um die Impfpflicht und trotz der oft milder verlaufenden Omikron-Variante wird der Kreis Warendorf sein Impfangebot für alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin aufrecht erhalten – denn eine möglichst hohe Impfquote der gesamten Bevölkerung weist den Weg aus der Pandemie. (Kreis Warendorf)