Ukrainische Kriegsflüchtlinge, die sich im Kreis Warendorf aufhalten, haben bei akuter Erkrankung oder Schmerzen sowie bei Schwangerschaft Anspruch auf medizinische Behandlung. Allerdings ist für die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt ein sogenannter Behandlungsschein erforderlich, den das Sozialamt auf entsprechenden Antrag hin ausstellen kann.
Daher sollten ukrainische Flüchtlinge bei Fragen zur Gesundheitsversorgung bzw. zu erforderlichen ärztlichen Behandlungen vorher unbedingt Kontakt mit dem Sozialamt der Stadt oder der Gemeinde, in der sie gerade wohnen, aufnehmen.
Sollte eine fachärztliche Behandlung erforderlich werden, kann auch diese auf Empfehlung des Allgemeinmediziners und nach vorheriger Abstimmung mit dem Sozialamt erfolgen.