Der Landrat und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, dass für den Monat Februar 2021 zur Hälfte auf die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und Kindertagespflege verzichtet werden soll.
Zum Hintergrund: Für den Monat Januar 2021 haben alle Jugendämter im Kreis Warendorf die Elternbeiträge für Betreuungsangebote in Kindertagesstätten und Kindertagespflege erlassen. Da aber auch im Februar nur ein eingeschränkter Pandemiebetrieb bzw. eingeschränkter Regelbetrieb stattgefunden hat, musste entschieden werden, ob die Beitragszahlung für Februar bestehen bleibt. Das Land NRW hat sich noch nicht dazu geäußert, ob und wie es die Elternbeiträge für den Monat Februar erstattet. Gleichwohl brauchen alle Eltern eine verlässliche Aussage, wie mit den Beiträgen für den Monat Februar umgegangen wird. Hier konnte jetzt der Konsens erzielt werden, dass alle Städte und Gemeinden die Hälfte der Elternbeiträge übernehmen werden.
Gleichzeitig wurde verabredet, dass die Beitragszahlung für den Monat März 2021 dort zurückgestellt wird, wo noch nicht im März erhoben wurde. Dort erfolgt zunächst somit kein Beitragseinzug. Für die Monate April und Mai 2021 werden die Beiträge zunächst in voller Höhe eingezogen. Im Verlauf des Kita-Jahres wird dann entschieden, wie mit den Beiträgen ab März 2021 umgegangen wird.
Der Beitragseinzug bzw. die Verrechnung bereits gezahlter Elternbeiträge ist in allen Jugendämtern des Kreises unterschiedlich erfolgt. Somit unterscheidet sich auch die verwaltungsmäßige Umsetzung im Umgang mit den Elternbeiträgen für den Monat Februar.
Für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf wird die Regelung wie folgt aussehen:
Die Monate Januar und Februar 2021 wurden zunächst miteinander verrechnet. Die Eltern haben somit in dem Zeitraum einen vollen Monatsbeitrag geleistet. Der hälftige „überzahlte“ Monatsbeitrag aus diesem Zeitraum wird mit dem Beitrag für April 2021 verrechnet, sodass für April nur ein hälftiger Beitrag zu entrichten ist. Ab Mai erfolgt dann zunächst der Elternbeitragseinzug in voller Höhe bis zur abschließenden Entscheidung zum Umgang mit den Elternbeiträgen ab März 2021.
Dies gilt auch für die Elternbeiträge, die für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Astrid-Lindgren-Schule des Kreises Warendorf erhoben werden.
In den Fällen, in denen die Eltern eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen sie nichts weiter beachten. Eltern, die die Zahlung per Dauerauftrag an den Kreis Warendorf überweisen, sollten den Beitrag zum 15. April nur zur Hälfte überweisen. (Kreis Warendorf)