Um den Ortsteil Hoetmar bedarfsgerecht mit neuen Gewerbegrundstücken versorgen zu können, soll u.a. östlich der Raiffeisenstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen. Die Erforderlichkeit der Ausweisung neuer Gewerbeflächen ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen. Südwestlich des neuen Gewerbegebietes ist eine Gemeinbedarfsfläche geplant. Dort sollen vorbereitend die Voraussetzungen für besondere Wohnformen im Alter und entsprechende Betreuungs- und Dienstleistungsangebote sowie eine Kindertagesstätte geschaffen werden
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.08.2023 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die zwei genannten Verfahren beschlossen.
In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 04.09.2023 bis 05.10.2023 im Internet unter www.osp.de/warendorf „Flächennutzungsplan“ eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben. Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 – Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).