Erhaltung eines lebendigen Dorfkerns bei einer Mischung aus Gewerbe und Wohnen in Everswinkel

Erhaltung eines lebendigen Dorfkerns bei einer Mischung aus Gewerbe und Wohnen in Everswinkel
Everswinkel

Everswinkel. Um den neuen Anforderungen des Einzelhandels im Ortskern von Everswinkel gerecht zu werden, wurde im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes 2030 angeregt, die bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen an die aktuellen Nutzungsbedürfnisse und Planungen anzupassen.

Der Bebauungsplan setzt für weite Teile des „historischen Vierecks“ zwischen den Hauptverkehrsachsen ein Kerngebiet fest, in dem eine Wohnnutzung der Gebäude erst ab dem Obergeschoss zulässig ist.

Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen die gültigen Festsetzungen (z. B. Baugrenzen, Geschossigkeiten etc.) auf die aktuellen Bedürfnisse überprüft und angepasst und die bauliche Entwicklung im Sinne der Innenentwicklung unterstützt werden.

Interesseleitend bei der Planung soll die Erhaltung eines lebendigen Dorfkerns bei einer Mischung von Gewerbe und Wohnen sein.

Die Gemeindeverwaltung hat daher zusammen mit dem Büro Post Welters + Partner (Architekten u. Stadtplaner, Dortmund) den Entwurf eines Bebauungsplanes erarbeitet, welcher im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 16. September um 19.00 Uhr in der Festhalle Everswinkel, Alverskirchener Str. 14, vorgestellt und diskutiert werden soll. Die Gemeinde lädt dazu alle Interessierten herzlich ein.

Da aufgrund der Corona-Pandemie die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bittet die Gemeindeverwaltung möglichst um eine vorherige Anmeldung. Eine Anmeldung ist über die Gemeindehomepage, direkt unter www.t1p.de/Everswinkel oder telefonisch möglich.

Soweit die aktuellen Regelungen zur Begrenzung der Personenzahl es zulassen, kann die Teilnahme an der Bürgerversammlung auch ohne Anmeldung erfolgen.

Die Teilnahme ist nur für Geimpfte, Genesene sowie für Personen mit einem max. 48 Stunden alten negativen Corona-Test (kein Selbsttest) möglich.

Wer an der Informationsveranstaltung nicht teilnehmen kann oder im Nachhinein noch Fragen oder Anregungen hat, kann diese während der Auslegung des Bebauungsplanes vom 20.09. bis 20.10.2021 im Amt für Planen, Bauen, Umwelt, im 2. Obergeschoss des Rathauses persönlich oder postalisch vorbringen. Dort und auf der Internetseite unter https://www.o-sp.de/everswinkel/plan?pid=37262 sind sämtliche Unterlagen einzusehen. Ansprechpartner bei der Gemeinde Everswinkel sind Philipp Elsbernd, Tel. 88-313 und Maria Roer, Tel. 88-306.

Vorstellung des Entwurfs zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 “Alter Ortskern“ in einer Einwohnerversammlung am 16. September um 19:00 Uhr in der Festhalle Everswinkel

Die Karte zeigt den 22. Änderungsbereich des Bebauungsplan Nr. 17 „Alter Ortskern“