Der am 22. März vom Veterinäramt des Kreises Warendorf eingerichtete Sperrbezirk im Bereich der Gemeinde Beelen, der wegen einem Ausbruch der Geflügelpest des Typs H5N8 in einem Legehennenbetrieb notwendig war, wird ab sofort aufgehoben. Die vom Veterinäramt zwischenzeitlich durchgeführten Aufhebungsuntersuchungen der in dem Sperrbezirk liegenden Geflügelhaltungen waren ohne Befund. In diesem Gebiet gelten ab sofort die gleichen Regelungen, die schon in dem umliegenden Beobachtungsgebiet gelten. Das Beobachtungsgebiet wird voraussichtlich noch etwa zehn Tage bestehen bleiben.
Das Veterinäramt des Kreises Warendorf weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel von dieser Aufhebungsmaßnahme nicht betroffen ist. „Die Aufstallung von sämtlichem Geflügel ist aufgrund der aktuellen Seuchenlage weiterhin erforderlich, um sicherzustellen, dass für diese Tiere ein Kontakt zu Wild- und Kleinvögeln ausgeschlossen wird“, erklärt Dr. Hubert Hemmis, Stellvertretender Leiter des Veterinäramtes beim Kreis Warendorf. Diese Anordnung gilt weiterhin für das gesamte Gebiet des Kreises Warendorf. (Kreis Warendorf)