Beelen. Anlässlich der am 13. September 2020 stattfindenden Kommunalwahlen weist das Wahlamt der Gemeinde Beelen auf folgendes hin:
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach den Vorschriften des Meldegesetzes NRW von der Meldepflicht befreit sind, sind auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen.
Nach § 23 Meldegesetz NRW sind folgende Personen von der Meldepflicht befreit:
- Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben.
- Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.
Die Eintragung dieser Personen ins Wählerverzeichnis ist aber nur dann möglich, wenn der Antrag bis zum 28. August 2020 bei der Gemeindeverwaltung (Wahlamt) eingegangen ist. Da es sich hier um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, können spätere Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte über Einzelheiten erteilt das Wahlamt der Gemeinde.