Nachdem das Rathaus der Gemeinde Wadersloh in den vergangenen Wochen jederzeit mit vorheriger Anmeldung zugänglich war, erfolgt im Zuge der weiteren Lockerungen der Coronaschutzverordnung ab Montag, den 8. Juni 2020, für Bürgerinnen und Bürger auch wieder die Öffnung ohne Terminvereinbarung und zu den üblichen Zeiten.
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Um einen reibungslosen und für alle sicheren Ablauf zu gewährleisten, werden Besucherinnen und Besucher gebeten, die Hygieneregeln einzuhalten und auch auf die bekannten Sicherheitsabstände zu achten.
„Wir freuen uns, dass wir mit der Öffnung des Rathauses unseren Bürgerinnen und Bürgern in diesen außergewöhnlichen Zeiten nun wieder die Möglichkeit geben, ihre Anliegen ganz normal persönlich vor Ort zu regeln. Insbesondere im Eingangsbereich, in Wartebereichen und auf den Fluren gilt jedoch auch weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, sowohl zum Schutz der Besucherinnen und Besucher als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Bürgermeister Christian Thegelkamp.
Besprechungstermine sollen nach Möglichkeit einzeln wahrgenommen werden und auf die Begleitung durch weitere Personen sollte ebenfalls verzichtet werden.
Darüber hinaus sind Besucher aufgefordert, das Rathaus ebenso wie andere öffentliche Einrichtungen nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung zu betreten, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Am Rathauseingang sind zudem Stationen zur Handdesinfektion installiert.
Sofern Besucher über keine Maske verfügen, können im Rathaus im Einzelfall gegen Gebühr „Wadersloher Behelfsmasken“ erworben werden.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen bei der Gemeindeverwaltung aber zusätzlich auch weiterhin entweder telefonisch (02523/950-0) oder per E-Mail an gemeinde@wadersloh.de erledigen.
Ab 8.6. ist der Schichtdienst, und sind auch die Kontrollfahrten der Mitarbeiter durch die Ortsteile eingestellt.
Aufgrund der weiteren Lockerungen der Coronaschutzverordnung werden in der Gemeinde Wadersloh auch die öffentlichen Sportanlagen, Sporthallen und Bolzplätze wieder öffnen. Für die Benutzung sind die jeweiligen Nutzer dazu aufgefordert, die entsprechenden Abstands- und Hygienevorgaben im Zusammenwirken mit der Gemeindeverwaltung zu berücksichtigen.
Die Regelungen gelten zunächst bis zum Beginn der Sommerferien.