Ahlen. Dem Ordnungsamt sind bis Montag die Anschriften von 83 Beschäftigten übermittelt worden, die in dem vom Covid-19-Ausbruch betroffenen Tönnies-Werk in Rheda-Wiedenbrück tätig sind und in Ahlen ihre Wohnung haben. Darunter befinden sich sowohl fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Betriebsabteilungen als auch im Rahmen von Werksverträgen Beschäftigte. Sämtliche Betroffenen sind unter Quarantäne gestellt worden, drei von ihnen haben sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert.
Ebenso dürfen Haushaltsangehörige die Wohnungen nicht verlassen. In Schulen und Kitas besteht zurzeit ein Betretungsverbot für Kinder betroffener Tönnies-Beschäftigter. Der Kreis Warendorf hatte am Samstagnachmittag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Bis einschließlich 3. Juli dürfen Betroffene und Haushaltsangehörige ihre Wohnungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes des Kreises Warendorf nicht verlassen.
Im Gegensatz zu anderen Orten bestehen in Ahlen keine Sammelunterkünfte. Die hier ansässigen Tönnies-Beschäftigten bewohnen ausschließlich private Wohnungen. Sämtliche Familien werden seit dem Wochenende von der örtlichen Ordnungsbehörde aufgesucht. Die Stadt Ahlen steht mit ihnen in Kontakt, auch um die Versorgung sicherzustellen. Beamte der Kreispolizeibehörde überwachen die Einhaltung der Quarantänepflicht.