Dem Deutschen Tierschutzbund geht das verabschiedete Gesetz, das in Nordrhein-Westfalen künftig die Privathaltung von Gifttieren regeln wird, nicht weit genug. Das Gesetz, das der nordrhein-westfälische Landtag gestern am späten Abend verabschiedete, sieht ein Verbot der Privathaltung von Gifttieren vor. Die Haltung von Altbeständen wird an hohe Anforderungen, etwa an die Zuverlässigkeit des Halters, ein Führungszeugnis und das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung, geknüpft sein. Auslöser für den Gesetzesentwurf war die im vergangenen Jahr entlaufene Kobra von Herne. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das Bundesland mit den mutmaßlich meisten Giftschlangenhaltern nun endlich – nach mehreren gescheiterten Initiativen – eine Regelung verabschiedet hat, welche die private Haltung dieser anspruchsvollen Exoten massiv einschränkt bzw. verbietet. Dennoch hat die Landesregierung leider die Gelegenheit einer vollumfänglichen und vernünftigen Regelung im Sinne des Tierschutzes verpasst“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Tatsache, dass das Gesetz befristet ist, führt seinen Sinn und Zweck letztlich auch ad absurdum. Das Gesetz ist zwar ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es besteht jedoch dringender Nachbesserungsbedarf.“
Andere potentiell gefährliche Arten, wie Großkatzen, Primaten, Krokodile oder Riesenschlangen, finden in dem neuen Gesetz keine Berücksichtigung. Auch bezieht sich das Verbot nur auf die Haltung der gelisteten Gifttiere; die Zucht mit Tieren aus Altbeständen und der Handel bleiben erlaubt. Da die Sachkunde und regelmäßige behördliche Kontrollen für die Haltung von Altbestandstieren keine Rolle spielen, kann zudem weder gewährleistet werden, dass diese Tiere tierschutzkonform gehalten werden, noch, dass Haltungseinrichtungen tatsächlich sicher gegen das Entweichen von Tieren sind. Da das Gesetz erst Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt, bleibt aus Sicht der Tierschützer auch noch zu viel Zeit zur Anschaffung von „Altbeständen“. Weitgehend ungeklärt bleibt im Gesetz, wer die Kosten übernimmt, wenn Halter ihre Gifttiere freiwillig abgeben oder diese beschlagnahmt werden. Damit besteht die Gefahr, dass Auffangstationen auf den Kosten für die Versorgung dieser meist sehr langlebigen Tiere sitzen bleiben.