Für die Verkehrssicherheit sind Sichtdreiecke an Straßenkreuzungen und -einmündungen von großer Bedeutung. Das gilt besonders außerhalb geschlossener Ortschaften, wo oft hohe Geschwindigkeiten erlaubt und Mais, Sträucher oder andere Pflanzen die Sicht versperren. Da die Sichtdreiecke so wichtig zur Vermeidung von Unfällen sind, müssen sie regelmäßig kontrolliert werden. Wer diese Aufgabe übernimmt, war bislang in vielen Fällen nicht geregelt. Deshalb haben die Bürgermeister der 13 Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf jetzt eine Vereinbarung unterzeichnet, die diese Lücke schließt.
Um die Kontrolle ihrer jeweiligen Straßen und Wegen müssen sich der Kreis, der Landesbetrieb Straßen.NRW beziehungsweise die Städte und Gemeinden kümmern. Im Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW ist die Baulastträgerschaft und auch die Aufgabenverteilung bei gewidmeten Straßen eindeutig festgelegt. Nicht klar geregelt im Gesetz ist allerdings die Frage, wer für Einmündungsbereiche von ungewidmeten kommunalen Straßen in Kreisstraßen zuständig ist – also, wenn zum Beispiel in einer Bauerschaft eine kleine Straße in eine Kreisstraße einmündet. Um in dieser Frage insbesondere für die Kontrolle der Sichtdreiecke eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten zu schaffen, haben der Kreis Warendorf und die Kommunen diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Hierdurch wird eine klare Pflicht- und Aufgabenverteilung für die Verkehrssicherungspflichten an Sichtdreiecken erreicht. Der Kreis als auch alle kreisangehörigen Kommunen haben eine vertrauensvolle und einvernehmliche Zusammenarbeit zugesichert.
„Der Abschluss dieser Vereinbarung bietet allen Partnern mehr Rechtssicherheit und unterstützt zugleich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenunterhaltungsdienste des Kreises sowie aller kreisangehörigen Kommunen in ihrer täglichen Arbeit, mit der sie für möglichst sichere Straßen sorgen“, betonten Landrat Dr. Olaf Gericke und Christian Thegelkamp, der als Bürgermeister der Gemeinde Wadersloh dieses wichtige Thema im Auftrag seiner Amtskollegen aufgegriffen hatte.
Mit einem Flyer informiert der Kreis Warendorf Verkehrsteilnehmer und Grundstückeigentümer über das Thema. Er steht auch online als PDF zur Verfügung. www.kreis-warendorf.de