Die Tönnies-Mitarbeiter müssen länger in Quarantäne bleiben. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium verfügt. Die Quarantäne gilt jetzt bis zum 17. Juli – und zwar für die Menschen, die bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück gearbeitet haben oder in einer der Gemeinschaftsunterkünfte leben.
Ausgenommen sind unter anderem die Personen, die schon erkrankt waren oder als geheilt gelten. Die Verfügung gelte für alle Kreise. Entscheidend für die Quarantäne sei, ob man zwischen dem 3. und dem 17. Juni an mindestens einem Tag auf dem betriebsgelände von Tönnies in Rheda gearbeitet habe. Unabhängig davon, ob man bei Tönnies selbst, einem Subunternehmer oder einer Leiharbeitsfirma angestellt sei.
Auch alle Personen, die nicht auf dem Gelände waren, aber mit entsprechenden Menschen in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen leben, müssen laut Verfügung in Quarantäne bleiben.
Ausnahmen gelten unter anderem, wenn man seit dem 16. Juni positiv getestet wurde, als geheilt gilt oder in einer Unterkunft lebt, in der alle negativ getestet worden sind.