Das Infektionsgeschehen rund um die Firma Tönnies beschäftigt das Ordnungsamt der Gemeinde Wadersloh auch am Wochenende intensiv.
Nachdem bereits am späten Donnerstagabend seitens des Kreises Warendorf umfangreiche Recherchemaßnahmen unternommen wurden und der Gemeinde Listen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Tönnies übermittelt wurden, sind schon am Freitag 107 Betroffenen die Ordnungsverfügung für die Quarantäne zugestellt worden.
Am Samstag wurde eine weitere, aktualisierte Liste vom Kreis an die Gemeinde geschickt. Nach dem Abgleich mit den bisherigen Verfügungen hat das Ordnungsamt am Samstag 24 zusätzliche neue Quarantäneverfügungen zugestellt. Vier Verfügungen konnten nach Mitteilung durch das Kreisgesundheitsamt bereits wieder aufgehoben werden, da die Personen negativ getestet wurden oder nachweislich eine längere Zeit nicht mit anderen Tönnies-Mitarbeitern in Kontakt waren.
Insgesamt sind (Stand 20.06., 15 Uhr) 131 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Tönnies unter Quarantäne gestellt, die in der Gemeinde Wadersloh gemeldet sind.
Die Zahl der akut Infizierten in der Gemeinde liegt bei vier Personen. Drei davon wurden von der Firma Tönnies in Gütersloh untergebracht.
Alle Familien mit Kindern, in denen ein Elternteil bei der Firma Tönnies arbeitet, wurden zusätzlich informiert, dass die Kinder als Vorsichtsmaßnahme bis auf weiteres nicht zur Schule oder zur KiTa gehen.
Die Einhaltung der Quarantäneregeln wird seitens der Gemeindeverwaltung und des Polizeibezirksdienstes auch am Wochenende durch verstärkte Kontrollfahrten an den bekannten Wohnunterkünften sichergestellt. Die Überwachung der Quarantäne blieb bislang ohne besondere Vorkommnisse.
Die Verpflegung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird bei größeren Unterkünften durch Firma Tönnies bzw. externer Dienstleister der Firma sichergestellt.
Weiterhin gilt, dass nicht alle Saisonarbeitskräfte in der Gemeinde Wadersloh auch Beschäftigte bei der Firma Tönnies sind, sondern auch andere Firmen mit ihrer Arbeitskraft unterstützen und daher nicht unter Beobachtung stehen und sich somit frei bewegen dürfen.