Fördergelder für Digitalpakt Schule können ab sofort abgerufen werden

Fördergelder für Digitalpakt Schule können ab sofort abgerufen werden
Allgemein Kreis Warendorf

Sendker MdB und Hagemeier MdL: Bundesmittel und Landesmittel stärken digitales Lernen von zu Hause.

Berlin/Düsseldorf/Ennigerloh. Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) und sein Landtagskollegen Daniel Hagemeier (Oelde) in einer gemeinsamen Pressemitteilung kundtun, können nun ab sofort die Bundes- und Landesmittel zum Soforthilfeprogramm “DigitalPakt Schule” abgerufen werden. Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms geht es um die Anschaffung von Laptops, Notebooks und Tablets für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Eltern bisher nicht auf solche Geräte zurückgreifen konnten. Die entsprechende Förderrichtlinie war erst am vergangenen Mittwoch durch Runderlass des NRW-Schulministeriums verkündet worden. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie im Besonderen soziale Faktoren berücksichtigt. Danach erhält Ennigerloh rund 41.541 Euro für die Anschaffung digitaler Endgeräte in Schulen. Des Weiteren wird der Schulzweckverband Beckum-Ennigerloh mit 72.363 Euro ausgestattet.

“Um zu gewährleisten, dass alle Schüler auch in Corona-Zeiten die gleichen Chancen auf Bildung haben, müssen wir unsere Schulen digital fit machen”, so der ehemals als Berufsschullehrer tätige und heutige Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker, der sich in der Bundeshauptstadt für ein schnelles Förderprogramm eingesetzt hatte. Mit seinem Landtagskollegen Daniel Hagemeier hofft er nun auf eine zügige und möglichst unbürokratische Umsetzung.
Besonders positiv bewerten die zwei CDU-Abgeordneten, dass mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 16. März 2020 verbunden sei. Das bedeute: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen (“Lockdown”) bereits vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können nun durch dieses Programm abgerechnet werden.

Hintergrund:
Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen.