Für viele Menschen konnte der Traum vom Urlaub in diesem Jahr doch noch wahr werden. Damit Reiserückkehrer aus sogenannten Risikogebieten jedoch nicht unbemerkt das Coronavirus mitbringen, müssen sie die Regelungen der Corona-Einreise-Verordnung beachten. Darauf weist das Kreisgesundheitsamt hin.
„Wer sich in einem Risikogebiet wie z.B. der Türkei oder Ägypten aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Rückkehr unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und das Gesundheitsamt zu kontaktieren“, erläutert Gesundheitsamtsleiter Dr. Wolfgang Hückelheim. Dies gelte auch, wenn man über ein anderes Land nach Deutschland eingereist sei.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen, die durch ein ärztliches Zeugnis auf der Grundlage eines negativen Corona-PCR-Testes oder durch die alleinige Vorlage des negativen Corona-PCR-Testes nachweisen können, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Corona-Infektion bestehen. Das Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Das ärztliche Zeugnis und/oder der Laborbefund sind in englischer oder deutscher Sprache vorzulegen. Ausnahmen davon gelten u. a. für Berufspendler oder Durchreisende ohne Übernachtung.
„Mit den Regelungen soll verhindert werden, dass Rückkehrer das Coronavirus vom Urlaubsort in den Wohnort mitbringen und es sich dort weiter verbreitet“, so Krisenstabsleiter Ralf Holtstiege.
Welche Urlaubsziele zu Risikogebieten gehören, bewerten das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium. Die Auflistung ist über das Robert-Koch-Institut abrufbar: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (Kreis Warendorf)