Mit zehn weiteren Neuinfektionen hat der Kreis Warendorf am Dienstag (13. Oktober) den Warnwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Damit sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW Einschränkungen verbunden. Das Land hat diese Maßnahmen am Montagabend in einem Erlass konkretisiert. Sie gelten im gesamten Kreisgebiet. Bei privaten Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagen in öffentlichen Räumen wie Gaststätten und Feierhallen ist die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt. Fragen zur Durchführung von privaten Feiern sind mit den örtlichen Ordnungsämtern abzustimmen.
Eine weitere Änderung: Es besteht jetzt bei Veranstaltungen (Kino, Sport, Theater) die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen. Diese Regelungen gelten ab Mittwoch, 14. Oktober, mindestens bis einschließlich Sonntag, 19. Oktober, und auch darüber hinaus, sofern der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen nicht unterschritten wird.
„Wir müssen jetzt alles tun, um das Infektionsgeschehen im Kreis zu begrenzen. Dazu gehört an erster Stelle die allgemeine Vorsicht und die Einhaltung der Hygieneregeln“, sagte Landrat Dr. Olaf Gericke. In einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern im Kreis Warendorf wies er am Dienstagmittag daraufhin, dass die Kontrolle von Feierlichkeiten und Veranstaltungsräumen für die städtischen Ordnungsämter jetzt noch stärker im Mittelpunkt stehen müsse.
„Leider bleibt uns keine andere Wahl, als diese vom Land angeordneten Maßnahmen für den ganzen Kreis umzusetzen“, bedauerte der Landrat mit Blick auf diejenigen Städte und Gemeinden, in denen es erfreulicherweise seit mehreren Tagen kein oder kaum Infektionsgeschehen gibt. „Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Maßnahmen und hoffe, dass wir die jetzigen Einschränkungen so schnell wie möglich wieder zurücknehmen können“, betonte Dr. Gericke. (Kreis Warendorf)