Aus aktuellem Anlass und aufgrund vieler Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, informiert die Gemeindeverwaltung über Verhaltensregeln im öffentlichen und privaten Raum, die zunächst bis zum 15.07.2020 gelten.
Im öffentlichen Raum dürfen sich Gruppen aus maximal 10 Personen bilden. Hierbei ist es unerheblich, ob die Personen aus dem gleichen Haushalt kommen. Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund/Nase-Bedeckung gilt u.a. in Gaststätten, Geschäften, dem ÖPNV weiterhin bis zum 15.07.2020. Der Kontaktsport im Freien ist mit bis zu 30 Personen, in geschlossenen Räumen mit maximal 10 Personen zulässig. Veranstaltungen im privaten Raum mit vornehmlich geselligem Charakter sind aus einem herausragenden Anlass mit bis zu 50 Personen wieder erlaubt (z.B. Geburtstagsfeier, Hochzeit, Beerdigungen etc.). Das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund/Nase-Bedeckung gelten dabei nicht, soweit geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückver-folgbarkeit sichergestellt sind. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen dürfen nur unter erhöhten Hygienestandards stattfinden.
Die vollständige Coronaschutzverordnung vom 01. Juli 2020 finden Sie auch im Internet unter www.land.nrw/corona. Häufig gestellte Fragen werden durch das Land NRW auch auf folgendem Internetauftritt beantwortet: www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21. Sollten Bürgerinnen und Bürger dennoch unsicher sein, wie sie sich zu Coronazeiten im öffentlichen oder privaten Raum verhalten sollen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung per Mail unter buergerdienste@beelen.de oder telefonisch unter 02586/887-0 zur Verfügung.