Ab sofort macht der Kreis Warendorf dem Personal von Schulen und Kitas im Kreis ein Impfangebot. Die rund 6.000 Anspruchsberechtigten können einen Termin über www.kreis-warendorf.de/impfung/impfmoeglichkeiten für das Impfzentrum in Ennigerloh vereinbaren.
„Dabei gilt das sogenannte Dienstortprinzip. Das bedeutet, dass diejenigen, die an Schulen und Kitas im Kreis arbeiten, auch hier geimpft werden. Das gilt also auch, wenn sie nicht im Kreis Warendorf wohnen“, stellt Gesundheitsdezernentin Brigitte Klausmeier klar.
Auch weiteren Personengruppen wie Polizisten im Wach- und Wechseldienst kann ab Montag ein Impfangebot gemacht werden. Darüber hinaus werden Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen angeboten.
Allerdings wird es in absehbarer Zeit keine Schwerpunktpraxen für die dezentrale Impfung in der Fläche geben. Trotz großen Interesses niedergelassener Ärzte hat der Vorstand der KVWL regionale Lösungen torpediert.
Dr. Olaf Gericke: „Die Entscheidung der KVWL in Dortmund ist schwer nachvollziehbar, zumal mehrere hochmotivierte Praxen vor Ort sofort bereit wären, für zusätzliche Impfkapazitäten zu sorgen.“
Ab der kommenden Woche können alle Bürgerinnen und Bürger einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche in Anspruch nehmen. Das hat die Bundesregierung in Aussicht gestellt. „Im Kreis können Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot ab Montag in der Zeit von 10 bis 18 Uhr nach Voranmeldung über https://waf.de/schnelltest in der Abstrichstelle an der Bundeswehr-Sportschule in Warendorf und beim privaten Schnelltest-Zentrum in Ahlen zu den dort geltenden Öffnungszeiten in Anspruch nehmen“, erläutert Landrat Dr. Olaf Gericke.
Darüber hinaus durften die niedergelassenen Ärzte schon in der Vergangenheit Schnelltests durchführen und werden auch weiterhin für ihre Patienten ansprechbar sein. Zudem befindet sich der Kreis in Gesprächen mit Hilfsorganisationen und Apotheken, um auszuloten, ob die Test-Kapazitäten im Kreisgebiet erweitert werden können.
Am späten Freitagvormittag hat das Land NRW die aktuelle Corona-Schutzverordnung, die ab dem 8. März gelten wird, veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass lediglich Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte sowie Fahr- und Flugschulen öffnen dürfen und körpernahe Dienstleistungen erlaubt sind, solange die Landes-Inzidenz über 50 liegt. Einkäufe im Einzelhandel und Museumsbesuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Freuen können sich Kinder bis 14 Jahre: Sie können auf Sportanlagen unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens 20 Kindern mit maximal zwei Betreuern wieder Sport treiben. Für die höheren Altersklassen gilt, dass höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten unter freiem Himmel für sportliche Aktivitäten zusammenkommen dürfen.
Neu ist auch, dass sich Kreise, deren Inzidenz seit einer Woche mit sinkender Tendenz unter 50 liegt, mit dem Gesundheitsministerium über Lockerungen abstimmen können.„Wir begrüßen, dass das Land diese Regelungen in die aktuelle Corona-Schutzverordnung aufgenommen hat. Wie konkret das Gesundheitsministerium zu Zugeständnissen bei Lockerungen bereit ist, werden die Gespräche der nächsten Tage zeigen“, sagt der Landrat. (Kreis Warendorf)