Wenn Verbraucher:innen unsicher sind, ob sie einen Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief ihres Vertragspartners erhalten haben, sollten sie den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung ihres tatsächlichen Anbieters vergleichen.
Falls Verbraucher:innen in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter eingegangen sind, ist personalisierte Werbung per Post in
Die Empfänger:innen der Werbeschreiben der 1N Telecom erinnern sich nicht daran, mit dem Anbieter je Kontakt aufgenommen oder ein Gespräch
Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.
Tel.: 02382/96 131 01