Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gewählt. Der Kreis Warendorf als örtlicher Träger der Jugendhilfe ist aufgefordert, dem Landgericht Münster für die neue Amtszeit Vorschläge für die Jugendhauptschöffinnen und -schöffen und Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen zu unterbreiten. Dabei handelt es sich um die Jugendschöffengerichte Ahlen und Warendorf sowie die Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster. Die laufende Amtszeit endet am 31.12.2023. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz im Kreis Warendorf haben und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Um das Amt des Jugendschöffen zu bekleiden, werden ferner Erfahrungen in der Jugendarbeit und erzieherische Befähigung vorausgesetzt.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten Ihre Bewerbung bitte bis zum 25.03.2023 an den Landrat des Kreises Warendorf, Amt für Jugend und Bildung, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie unter der Rufnummer 02581/53-1393. Bewerbungsformulare werden gerne zugesandt oder können auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.