Um die musikalische Bildung dauerhaft zu stärken, wird die Förderung für die öffentlichen Musikschulen in Nordrhein-Westfalen von der Landesregierung mehr als verdreifacht: Seit 2018 kontinuierlich aufwachsend stehen den Musikschulen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur ab 2022 jährlich Mittel in Höhe von dann insgesamt über zehn Millionen Euro zur Verfügung. Ziel der Offensive ist es, den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den Musikschulen zu erhöhen, um so die Qualität des Bildungsangebots nachhaltig zu sichern. Grundlage dafür ist eine gemeinsam von Land und Kommunen bzw. Musikschulträgern eingegangene Selbstverpflichtung zu einem verstärkten Einsatz für die öffentlichen Musikschulen. Insgesamt rund 50 dieser Zuwendungsverträge sind bereits geschlossen worden, weitere folgen. Teil der Musikschuloffensive ist zudem der Ausbau der fachlichen und strukturellen Betreuung der Einrichtungen durch den Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen (LVdM): Das verbesserte Beratungsangebot soll den Musikschulen ermöglichen, ihr Angebot zeitgemäß aufzustellen. Die Zukunftsfähigkeit der Musikschulen unterstützt die Landesregierung zusätzlich mit 6,2 Millionen Euro. Die Mittel sollen den flächendeckenden Aufbau digitaler Unterrichtsangebote vorantreiben.
Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, verbessern wir die Personalsituation in den öffentlichen Musikschulen: Wir steigern den Anteil der Festangestellten und sichern damit die Qualität der dort geleisteten Arbeit nachhaltig. Es ist ein wichtiges Signal, dass sich bereits rund 50 Kommunen mit dem Land zur Stabilität der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen bekennen. Denn auch wenn das Land nur einen kleineren Anteil an der Gesamtförderung der Musikschulen leisten kann, wollen wir mit unserer Musikschuloffensive und der Verdreifachung der Landesförderung den großen Beitrag würdigen, den die Musikschulen für die kulturelle Basis in ganz Nordrhein-Westfalen leisten. Indem wir den Landesverband der Musikschulen stärken und zusätzliche Mittel für die Digitalisierung bereitstellen, stellen wir auch für die Zukunft ein relevantes und modernes Angebot musikalischer Bildung für die Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen sicher.“
Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy, Städtetag NRW, Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein, Landkreistag NRW, und Hauptgeschäftsführer Christof Sommer, Städte- und Gemeindebund NRW: „Die Musikschuloffensive setzt für die kulturelle Bildung in Nordrhein-Westfalen wertvolle Impulse. Indem wir die personellen Ressourcen stärken, stärken wir auch die Qualität und die Anerkennung der öffentlichen Musikschulen in den Städten, Kreisen und Gemeinden. Gute Angebote in allen Regionen Nordrhein-Westfalens werden die Menschen nicht mehr missen wollen. Die Kommunen leisten einen erheblichen finanziellen Beitrag, um das vielfältige Angebot der Musikschulen vor Ort zu gewährleisten. Die Musikschuloffensive ergänzt dieses kommunale Engagement. Sie wird nur erfolgreich sein, wenn sie auf Dauer trägt und den Bedarfen vor Ort entsprechend weiter angepasst wird.“
Bernd Smalla, der Vorsitzende des Landesverbands der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen: „Musikschulen sind aus den kommunalen Bildungslandschaften nicht mehr wegzudenken: Sie ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen auch im Umfeld des schulischen Ganztags weiterhin das aktive Musizieren, fördern Talente, machen die kulturelle Vielfalt in unserer Gesellschaft hör- und erlebbar, befördern die Diversität und entwickeln sinnvolle digitale bzw. hybride Unterrichtsformen für den Instrumental- und Vokalunterricht. Dieser Entwicklung trägt die Musikschuloffensive der Landesregierung Rechnung mit zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Personalstellen, die der Sicherung und Fortentwicklung der Qualität von Musikschularbeit dienen.“
Musikschuloffensive
Immer noch werden zahlreiche öffentliche Musikschulen mit einem hohen Anteil an nicht festangestellten Lehrkräften betrieben. Im Zuge der Musikschuloffensive stellt die Landesregierung daher nun eine Förderung zur Verfügung, die etwa 100 neuen Vollzeitstellen entspricht: Die Musikschulen erhalten je nach Größe eine pauschale Stellenförderung, mit der sie mehr sozialversicherungspflichtige Stellen schaffen können. Ziel ist es, neben der sozialen Absicherung der Beschäftigten die kontinuierliche Arbeit und damit auch Professionalität des Musikschulpersonals als Beitrag zur Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Förderung des Landes ist im Rahmen des Zuwendungsvertrags u.a. an die Zusicherung des Beitrages der Kommunen geknüpft und wird für jeweils rund drei Jahre, jetzt in der Regel bis zum 31. Juli 2024, festgeschrieben. So können die Kommunen als Arbeitgeber ihrer Förderverpflichtung, Lehrkräfte möglichst nur sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, nachkommen. Das Förderkonzept der Musikschuloffensive ist gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem LVdM konzipiert worden.
Bereits seit 2020 stehen im Rahmen der Musikschuloffensive über die Geschäftsstelle des LVdM zudem allen öffentlichen Musikschulen – auch jenen, die nicht Mitglied im Verband sind – Beratungs- und Informationsangebote zur Verfügung: Fachreferentinnen und Fachreferenten unterstützen die Musikschulen unter anderem in den Bereichen Talentförderung, Nachwuchsförderung, Personalentwicklung, Digitalisierung der musikalischen Bildung oder Interkultur und Diversität.
Digitalisierungsmittel
In den öffentlichen Musikschulen war Corona-bedingt vielfach über einen langen Zeitraum kein Präsenzunterricht möglich. Um künftig ein kontinuierliches Unterrichtsangebot gewährleisten zu können und das Angebot der Musikschulen zeitgemäß auszubauen, soll im Rahmen des Kulturstärkungsfonds zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise eine entsprechende technische Ausstattung von Unterrichtsräumen und Lehrkräften sowie Schulungen durch die Landesregierung gefördert werden. Ziel ist es, mehr Schülerinnen und Schüler durch niedrigschwellige digitale Formaten zur erreichen.
Weitere Landesförderung für die Musikschulen
Die Landesregierung stärkt die Musikschulen auch auf weiteren Ebenen. Sie sollen als wichtige Orte der kulturellen Bildung im neuen Kulturgesetzbuch erstmalig gesetzlich verankert werden. Dafür sind im Regierungsentwurf sozialversicherungspflichtig angestellte und tariflich bezahlte Musikpädagogen und -pädagoginnen an den Musikschulen als Voraussetzung für die Förderung des Landes festgeschrieben. Darüber hinaus hat die Landesregierung das kulturelle Bildungsprogramm „JeKits“, das auf der Kooperation von Grund- und Förderschulen mit örtlichen Musik- und Tanzschulen basiert, deutlich ausgebaut: Ziel ist es, das Programm durch eine Umstellung von zwei auf vier Jahre und eine inhaltliche Weiterentwicklung nachhaltiger für die Kinder zu gestalten. Die beteiligten Musik- und Tanzschulen werden künftig inhaltlich und programmatisch vom LVdM begleitet.