Versicherungsschutz bei Einbruch in ein Ferienhaus

Versicherungsschutz bei Einbruch in ein Ferienhaus
Verbrauchertips

Wer Urlaub in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung macht, nimmt meist den halben Hausstand mit, insbesondere wenn Kinder mit dabei sind. Leider wissen dies auch Einbrecher und nutzen die Situation gerade in Ferienhausgegenden aus. Kommt es zu einem Einbruch, werden E-Bikes, Fotoausrüstungen, Schmuck, technische Geräte und Bargeld mitgenommen. Zahlt dann die Versicherung?

„In der Regel sind Reisende über ihre Hausratversicherung abgesichert“, erklärt Werner Schweck, Pressesprecher von Haus & Grund Warendorf e.V. „Deren Schutz umfasst auch Hausrat, der sich außerhalb der versicherten Immobilie befindet. Dies fällt unter den Begriff Außenversicherung. Der Schutz tritt sogar in Kraft, wenn Wertgegenstände aus verschlossenen Hotelzimmern, abgeschlossenen Umkleideräumen, einer Sportstätte oder eben dem Ferienhaus entwendet werden“.

Werner Schweck macht aber darauf aufmerksam, dass die Höhe der Versicherungsleistung je nach abgeschlossenem Tarif beschränkt ist – beispielsweise zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Der Schutz der Außenversicherung gilt weltweit, sofern der Auslandsaufenthalt vorübergehend ist. Was genau vorübergehend bedeutet, regelt jeder Versicherer unterschiedlich. Meist darf der Auslandsaufenthalt nicht länger als drei Monate dauern. Wer keine Hausratversicherung mit einer entsprechenden Leistung abgeschlossen hat, erhält keinen Ersatz.

„Das Inventar von Schrebergärten und eigenen Ferienhäusern oder -wohnungen ist bei den meisten Hausrattarifen nicht mitversichert“, macht Werner Schweck deutlich. Der Grund liegt auf der Hand. Das Inventar wird dort nicht nur vorübergehend aufbewahrt, sondern befindet sich dauerhaft in den Räumlichkeiten. Und: Versichert ist der Diebstahl nur, wenn es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt. Dies ist der Fall, wenn sich ein Dieb gewaltsam Zutritt zu einem Raum verschafft, sich erschleicht oder mittels eines falschen Schlüssels in den Raum gelangt. Haus & Grund Warendorf rät, genaue Versicherungsdetails mit dem eigenen Versicherer zu klären.

Allgemeine Infos über Haus & Grund Warendorf e.V.

siehe: www.hausundgrundwarendorf.de