Frist für November- und Dezemberhilfe endet

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Frist für November- und Dezemberhilfe endet

IHK: Verbesserte Zuschussförderung schließt Lücken

Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Nur noch bis zum 30. April können Unternehmen die sogenannte „November- und Dezemberhilfe“ beantragen. Darauf weist die IHK Nord Westfalen hin. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund der „Beschlüsse des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 28. Oktober, 25. November bzw. 2. Dezember 2020 betroffen sind.

Zugleich rechnet die IHK damit, dass noch in dieser Woche ein neues Antragsverfahren freigeschaltet wird, in dem Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III und der Eigenkapitalzuschuss berücksichtigt sind. „Die gewerbliche Wirtschaft im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region setzt große Hoffnungen in diese Verbesserungen, für die sich die IHK-Organisation in den letzten Monaten eingesetzt hat“, sagt Sven Wolf, Teamleiter Gründung und Unternehmensförderung bei der IHK Nord Westfalen. Die IHK habe viele Anrufe von Betrieben erhalten, bei denen die Corona-Hilfen nur verspätet ankamen oder nicht ausreichten. „Mit den Verbesserungen werden nun einige der Lücken bei der Zuschussförderung gefüllt“, freut sich Wolf.

Wichtig ist dabei aus IHK-Sicht insbesondere die Anhebung der Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erlitten haben, sowie der geplante Eigenkapitalzuschuss. Diesen erhalten Betriebe, die in mindestens drei Monaten ab November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils 50 Prozent zu verzeichnen hatten.

Zudem wurden die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware ausgedehnt auf Großhändler und Hersteller. „Viele der Unternehmen in besonders hart von der Pandemie getroffenen Branchen stehen mit dem Rücken zur Wand“, weiß Wolf aus den vielen Gesprächen und Telefonaten mit den Betroffenen. Das Eigenkapital sei aufgebraucht, die Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft und die Planungssicherheit für mögliche Öffnungen noch immer nicht vorhanden, so Wolf. Die Corona-Hilfen seien umso wichtiger, je länger der Lockdown gelte.

Auch für Startups gibt es eine gute Nachricht. „Es freut uns, dass nun auch junge Unternehmen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet haben, antragsberechtigt sind“, so Wolf. Die bisherige Frist wurde um ein halbes Jahr nach hinten verlegt. „Damit hat die Bundesregierung eine zentrale Forderung der IHKs erfüllt, damit den neu gegründeten Unternehmen nicht sprichwörtlich die Luft ausgeht“, freut sich der IHK-Experte für Unternehmensförderung.

Die Finanzierungshotline für IHK-Mitgliedsunternehmen, die seit Ausbruch der Corona-Krise weit über 30.000 Anrufe verbuchte, bleibt weiterhin geschaltet: Unter 0251 707-111 stehen die Finanzierungsexperten bereit, Fragen rund um die Corona-Hilfe zu beantworten.

Internet-Tipp

www.ihk-nw.de/coronavirus/finanzierung