Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien bleibt eingeschränkt

Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien bleibt eingeschränkt
Kreis Warendorf Neues aus den Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Stattdessen verbleibt es weiterhin bei den derzeit geltenden Regelungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien in den Schulen keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben können. Gleichwohl wollen wir unseren Schulen bereits jetzt grundlegende Informationen für die Planung des Schulbetriebs nach den Osterferien geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb nach den Ferien unter den derzeitigen Beschränkungen stattfinden. Die Landesregierung wird die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin aufmerksam beobachten und den Schulstart im Zusammenwirken mit allen Beteiligten nach den Osterferien sorgfältig vorbereiten.“

Nach aktueller Planung soll der Schulbetrieb nach den nun beginnenden Osterferien bis einschließlich zum 23. April 2021 auf der Grundlage der in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen stattfinden. Über das weitere Vorgehen wird das Schulministerium in der zweiten Ferienwoche unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens mit den am Schulleben beteiligten Akteuren beraten und die Schulen entsprechend rechtzeitig informieren.

Die Teststrategie an den Schulen wird weiterentwickelt und ausgebaut: Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern. Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Weitere Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt.

Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Das bisherige Testangebot für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten beziehungsweise in Testzentren wird bereits in der Woche direkt nach den Osterferien durch die Bereitstellung von zwei Selbsttests pro Woche abgelöst.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 25. März 2021:

https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/25032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw