Aufgrund zahlreicher Anfragen im Kreishaus und in den Rathäusern zum Thema Masken-Pflicht teilt der Corona-Krisenstab des Kreises Warendorf mit, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Kreis Warendorf im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht verpflichtend ist. Anders ist derzeit die Situation in Ahlen. Aufgrund der aktuell besonders hohen Infektionszahlen in der Stadt besteht dort eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung überall dort, wo Menschen im öffentlichen Raum dichter und/oder länger zusammenkommen. Im gesamten Kreisgebiet gilt eine Maskenpflicht unabhängig vom Abstand unter anderem auf Wochenmärkten und bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in Museen sowie im Kino und Theater auch am Sitzplatz.
In öffentlichen Gebäuden gibt es keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Jeder Eigentümer von öffentlichen und privaten Gebäuden kann selbstverständlich durch sein Hausrecht für sein Gebäude eine Maskenpflicht aussprechen. Dies hat zum Beispiel die Stadt Ahlen für ihre Gebäude bereits so geregelt. Unabhängig von den bestehenden Regelungen empfiehlt der Corona-Krisenstab des Kreises Warendorf aber dringend, in öffentlichen Bereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 Metern zu erwarten ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.