Ahlen. Große und kleine Fans der Kirmes dürfen sich freuen: Noch in diesem Jahr werden sich in Ahlen die Karussells drehen. Musste die Frühjahrskirmes noch wegen Corona und dem bundesweiten Lockdown Anfang Mai notgedrungen ausfallen, kündigt Marktmeister Dietmar Kisolowski für den Herbst eine nach eigenen Worten „Kirmes light“ an. Auf dem Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz heißt es: Willkommen zum Bummel über den Rummel – zumindest beinahe. Denn es wird kein gewöhnlicher Jahrmarkt werden, der vom 2. bis 11. Oktober Besucherinnen und Besucher empfängt. Der Ausschuss für Ordnung, öffentliche Einrichtungen und Anregungen befasst sich in seiner Sitzung am 25. August mit der Gebührenregelung für Schausteller.
„Ich weiß, dass sich viele Menschen in Ahlen sehr freuen werden“, sagte Kisolowski, als er zusammen mit dem stellvertretenden Ordnungsamtsleiter Michael Göttfert das Kirmestreiben ankündigte. Wie schon andernorts mit großem Erfolg praktiziert, entsteht auch in der Wersestadt ein sogenannter „vorübergehender Freizeitpark“, dessen Veranstalterin die Stadt Ahlen sein wird. Der besteht aus mehreren Schaustellern, die auf Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts ihre Fahrgeschäfte betreiben dürfen. „Die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher steht an vorderster Stelle“, lässt Göttfert keinen Zweifel. Es werde keine Experimente geben. „Der Freizeitpark läuft nach Spielregeln, die beispielsweise in Düsseldorf und Dortmund zu hoher Akzeptanz beigetragen haben.“ Alles erfolge unter dem Aspekt strenger Sicherheit und im Einklang mit der in NRW geltenden Coronaschutzverordnung.
So gilt unter anderem eine Begrenzung auf eine Person je sieben Quadratmeter zugänglicher Freifläche. „Der Dr.-Paul-Rosenbaum-Platz wird dazu in einzelne Teilflächen mit ausreichenden Wartebereichen vor den einzelnen Attraktionen aufgeteilt“, beschreibt Marktmeister Kisolowski das Vorgehen. Ebenso werden Maßnahmen ergriffen, damit sich nur eine begrenzte Besucherzahl auf dem Platz aufhält. „Dazu werden wir die Fläche umzäunen und Eintrittskarten für einen Euro an der Zugangskasse verkaufen.“ Für die wilden Fahrten im „Breakdance“ oder gemütliche Runden mit dem Riesenrad sind dann wie üblich Tickets am Fahrgeschäft erhältlich. Dort, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, gilt wie überall im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Weiterhin sind auf dem Gelände sowie an den Ein- und Ausgängen ausreichend Angebote vorhanden, um sich die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Aufgrund der Begrenzung des Zutritts können neue Besucher bei Auslastung des Geländes erst dann eingelassen werden, wenn andere Besucher das Gelände verlassen haben.
Kisolowski ist begeistert vom Zuspruch, den er seitens der Schausteller erfahren hat. „Sämtliche Betriebe, die ich angesprochen habe, haben mir sofort ihr Interesse bekundet.“ Der über Jahre entstandene kurze Draht zwischen Beschickern der Kirmes und der Stadtverwaltung zahle sich aus. Michael Göttfert ist sich sicher, dass das Ahlener Publikum dieses Vertrauen nicht enttäuschen wird. „Ich wünsche es mir sehr, denn gerade die Schaustellerbetriebe leiden enorm unter der Coronakrise.“ Ein Ausflug in den Freizeitpark bereite nicht nur der ganzen Familie Freude, er leiste auch unmittelbar Hilfe zum Überleben einer unverschuldet in Not geratenen Branche. Einziger Wermutstopfen: Wegen der Abstandsgebote auch zwischen den Fahrgeschäften haben nicht alle Bewerber einen Platz erhalten.