Um eine Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen war das Rathaus in den letzten Wochen für den Besucherverkehr nur mit Terminvereinbarung geöffnet. „Wir waren aufgrund unserer sehr guten technischen Ausstattung und auch weil wir bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit des „Home-Office“ anbieten, innerhalb kürzester Zeit in der Lage, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung in zwei Gruppen aufzuteilen und die eine Hälfte im Rathaus zu belassen und die andere Hälfte von zuhause aus arbeiten zu lassen.“ zeigt sich Bürgermeister Carsten Grawunder äußerst zufrieden mit den in der jüngsten Vergangenheit geschaffenen Strukturen innerhalb der Verwaltung. Nach einer langen Phase, in der viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nahezu auf Null zurückgefahren worden waren, normalisiert sich unserer Leben wieder Stück für Stück. Und so ist es ab dem kommenden Montag, den 15.06.2020, grundsätzlich auch wieder ohne Termin möglich, ins Rathaus zu kommen.
Um die für den Infektionsschutz erforderlichen Abstände einzuhalten, ist jedoch die Anzahl an Besucherinnen und Besucher, die sich gleichzeitig im Foyer des Rathauses aufhalten können, auf vier Personen begrenzt.
Bürgermeister Grawunder empfiehlt trotzdem eine vorherige Terminvereinbarung. „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass das gut funktioniert. Niemand musste auf eine Verwaltungsdienstleistung verzichten. Darüber hinaus sind wir durch die Coronaschutzverordnung als Arbeitgeberin gehalten, gerade Heimarbeit als Instrument zur Reduzierung von Infektionsgefahren weiter zu ermöglichen.“ Das führt aber zwangsläufig dazu, dass nicht alle Ansprechpersonen zu den Öffnungszeiten in der Verwaltung anzutreffen sind, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung weiter. Niemand soll sich vergeblich auf den Weg machen und bei umfangreicheren Obliegenheiten empfiehlt sich die Vereinbarung eines Beratungstermins generell.
Damit die erforderlichen Abstandsregeln eingehalten werden können, wird weiterhin darum gebeten, das Rathaus möglichst alleine aufzusuchen. Hilfspersonen, die bei der Erledigung der behördlichen Anliegen unterstützen, sowie auch Kinder sind davon selbstverständlich ausgenommen.
Zudem ist zum Schutz aller Personen beim Besuch des Rathauses eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Dies gilt für Personen ab dem sechsten Lebensjahr. Wer keine Gelegenheit hat, sich eine entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung zu beschaffen oder diese mal vergessen haben sollte, kann sich beim Empfang in der Verwaltung eine Einwegmaske aushändigen lassen.